Planungsvorrang missachtet

Gutachten betont Verantwortung der Länder für Krankenhäuser

Die Vorschläge der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingesetzten Regierungskommission verstoßen nach einem Rechtsgutachten gegen die Verfassung. Sie missachteten vor allem den Vorrang der Länder bei der Krankenhausplanung, heißt es in dem von den Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein in Auftrag gegebenen Gutachten, das am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde.

Das bisherige Reformkonzept der Bundesregierung bedeute einen erheblichen Eingriff in die Planungshoheit der Länder und müsse deshalb korrigiert werden, so das vom Augsburger Juristen Ferdinand Wollenschläger erstellte Gutachten weiter.

Lauterbach erklärte dazu, das Gutachten befasse sich mit mittlerweile überholten Reformplänen und werde von anderen Gutachtern auch so nicht bestätigt. Die dringend notwendige Reform werde gemeinsam mit den Ländern erarbeitet.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) erklärte, das Gutachten zeige klar, wo dem Bund bei seiner Reform Grenzen gesetzt seien. "Insofern bin ich froh, dass Bundesminister Lauterbach zwischenzeitlich bereits angekündigt hat, keine 1:1-Umsetzung der Vorschläge der Regierungskommission anzustreben, sondern zusammen mit den Ländern einen gemeinsamen Gesetzesentwurf erarbeiten will."

Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) betonte, eine Reform sei wichtig, insbesondere um die notwendige Versorgung in der Fläche auf sichere Beine zu stellen. Die Kompetenz und Erfahrung der Länder sei wichtig, weil sie die regionalen Besonderheiten kennten.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) unterstrich, Bayern, NRW und Schleswig-Holstein seien bereit, ihre künftige Krankenhausplanung grundsätzlich an sogenannten Leistungsgruppen auszurichten. Die Strukturanforderungen für die Gruppen sollten dabei aber zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden.

Die Regierungskommission hatte vorgeschlagen, das Kliniknetz in drei Versorgungsstufen einzuordnen und entsprechend zu finanzieren - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken. Zudem ist die Einführung von mehr als 100 Leistungsgruppen vorgesehen, die den Krankenhäusern zugeteilt werden sollen. Statt der Einteilung "Innere Medizin" würde einem Krankenhaus dann zum Beispiel die Leistungsgruppe "Kardiologie" zugewiesen.

Die Gesetzlichen Krankenkassen deuteten das Gutachten so, dass die Bundesländer mehr Verantwortung übernehmen müssen. Die mangelhafte Finanzierung der Krankenhausinvestitionen hätten alleine die Bundesländer verschuldet, erklärte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband. Sie kritisierte zudem, dass derzeit fast nur über die finanzielle Versorgung von Krankenhäusern gesprochen werde. "Wir brauchen eine konstruktive Diskussion über die bedarfsgerechte Versorgung der Menschen und weniger um die Finanzierung der teilweise veralteten Krankenhausstrukturen."

Auch der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd) erklärte, die Krankenhausstruktur müsse sich an der Qualität der Behandlung und der Erreichbarkeit für Patienten ausrichten. kkvd-Geschäftsführerin Bernadette Rümmelin wandte sich zugleich gegen das Vorhaben, die Krankenhäuser bundesweit in drei Stufen einzuteilen. Bundesweite Vorgaben nach bestimmten Levels seien "praxisfern und nicht erforderlich". Eine derartige "Radikalkur für die Krankenhauslandschaft" würde zu hohen Umwandlungs- und Aufbaukosten führen.

Christoph Arens/KNA